Umsetzung Widerrufsrecht 2014

An alle Händler,

alle Jahre wieder hat man „Spaß“ mit dem Austausch rechtlicher Texte, da sich einmal mehr die Gesetzeslage verändert hat. Bezüglich der Erstellung abmahnsicherer Rechtstexte kann man juristischen Profis, wie etwa der IT-Recht Kanzlei vertrauen: http://www.it-recht-kanzlei.de/Service/rechtstexte_fuer_onlineshops.php

Es ist jedoch nicht allein damit getan über „saubere“ Texte zu verfügen. Sie müssen ja auch noch in die verschiedenen Systeme eingepflegt werden. Besonders wenn man auf verschiedenen Hochzeiten (eBay, Amazon, eigener Onlineshop etc. ) tanzt, kann es passieren, dass man dabei schnell den Überblick verliert und nach dem Stichtag immer noch veraltete Texte im Internet darstellt.Konsequenz: Es drohen Abmahnungen.

Leider gibt es keine Zauberformel, deren Anwendung dafür sorgen würde, dass alle Ihre Artikel, Content-Seiten, oder E-Mail- Texte auf einen Schlag aktualisiert werden.
Aber, wir kennen viele Kniffe, Hilfestellungen, Tricks etc., die Ihnen sicherlich sehr nützlich sein werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen diesbzüglich einen kurzen Überblick geben.

Profitieren auch Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Online-Business und erfahren Sie, welche Systeme Sie inwieweit zu überprüfen und welche Gefahrenstellen Sie dabei zu beachten haben.
Vorab noch ein wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

eBay / Listing-Tools (Afterbuy, plentymarkets, eFulfilment etc.)
In der Regel gehen die Anpassungen in eBay und den Listing-Tools Hand in Hand. Hier ist die Anpassung leider vergleichsweise komplex und daher etwas aufwendiger.
•    eBay: Einstellungen für gewerbliche Verkäufer, Rahmenbedingungen für die Rücknahme*, persönliche Seiten im eBay Shop
•    Listing-Tools: Einstellungen, ggfs. Mailtexte; Templates (auch: Kopf/ Fußvorlagen genannt)
•    Listing-Tool: Ggfs. Import der Rahmenbedingungen und Zuweisung zu den Listings
•    Anstoßen der Synchronisierung / Aktualisierungen
Bei manchen Tools (z.B. Afterbuy) kann man beauftragen, dass das Tool die neue Widerrufsbelehrung mit den laufenden Angeboten bei eBay synchronisiert. Überprüfen Sie in jedem Fall den Erfolg der Synchronisierung!

*Rahmenbedingungen:
eBay verwaltet die Einstellungen für den Widerruf seit kurzem in einigen Accounts anders als früher. Dafür gibt es die sog. Rahmenbedingungen für Ihre Angebote. Diese gibt es für Zahlung, Versand und die Rücknahmebedingungen. Sie finden diese unter: http://www.bizpolicy.ebay.de/businesspolicy/manage
In einigen Accounts sind die Rahmenbedingungen noch nicht verfügbar. Hier kann man wie gewohnt unter „Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite“ die rechtlichen Texte ändern.

 

Hier schon verfügbar: Hier noch nicht verfügbar:
Rahmenbedingungen_bei_ebay Rahmenbedingungen_noch_nicht_bei_ebay

 

Amazon:

Bei Amazon ist die Anpassung viel einfacher: Sie aktualisieren hier nur den Widerruf und bei Bedarf die AGB in dem vorgesehenen Feldern. Evtl. müssen wir den Text etwas nachformatieren – weitere Notwendigkeiten sind uns bislang noch nicht bekannt.
Onlineshop:

Auch hier ist die Änderung überschaubar.  Sie hinterlegen den Text in den Inhaltsseiten Ihres Shop-Systems, der Bestellbestätigung des Shops [ggfs. HTML und Text-Version] und / oder bei Bedarf in der Bestellbestätigung  eines angebundenen Abwicklungssystems. Den Text müssen Sie ggfs. formatieren.

Rakuten:

Welche ToDos für Sie anfallen und was Rakuten übernimmt, kann man auf folgender Seite gut nachlesen:
http://doku.rakuten.de/doku.php/ratgeber/vrrl/rakuten

Risiken & Nebenwirkungen: Das sollten Sie noch wissen:
In den folgenden Abschnitten weisen wir Sie darauf hin, wie Sie den Erfolg kontrollieren und welche Komplikationen möglicherweise auftreten können.
Thema Synchronisierung mit Abwicklungstools:

Wichtig: Auktionen, Angebote mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Stunden und Angebote mit unbeantworteten Preisvorschlägen können entsprechen des eBay Regelwerks leider nicht synchronisiert werden!
Wir sind immer wieder auf Afterbuy-Kunden getroffen, die Artikel über das Tool gelistet, jedoch direkt bei „Mein eBay“ beendet haben. Den Fehler kann man selbstverständlich auch mit anderen Tools anstellen.
Die Artikel gelten dann im Tool noch als laufend und es kommt zu Fehlermeldungen bei der Synchronisierung. Das Problem ist unschön, sollte aber hab keinen Einfluss auf den Erfolg der Synchronisierung haben.

Unangenehm wird es, wenn Sie Angebote direkt über eBay eingestellt oder wiedereingestellt haben (oder an einem eBay Programm  zum internationalen Verkaufen teilgenommen haben!). Oder falls es noch Angebote gibt, die Sie schon online hatten, bevor Sie mit dem Tool gearbeitet haben. Hier sollten Sie in jedem Fall genau kontrollieren, ob die Änderung der Rahmenbedingungen wirksam war.
Falls Sie doch größere Probleme haben: kontaktieren Sie uns nach dem 13. Juni und wir schauen, mit welchen Tricks wir hier die Artikel identifizieren können und welche Optionen Sie ggfs. haben. Bei Afterbuy z.B. haben wir bei bis zu 15.000 laufenden Angeboten bestimmte Möglichkeiten zur Verfügung.

Wichtig: Kontrollieren der Synchronisierung:
Sie müssen die abgeschlossene Synchronisierung unbedingt kontrollieren! Denn beim Aktualisieren treten gern Fehler auf! Und wenn Sie sich nicht darum kümmern, werden Sie ggfs. abgemahnt!

Fiese Falle: Widerruf in der Artikelbeschreibung
Falls Sie Artikel haben, bei denen der Widerruf im Beschreibungsfeld fest hinterlegt ist, dann werden Ihre Maßnahmen oder die beauftragte Umstellung beim Tool-Anbieter  nicht fruchten und an der Stelle des Beschreibungstextes verbleibt der alte Widerruf. Das kann z.B. auftreten, wenn Sie Artikel mit einem kompletten Template inkl. Widerruf zu Ihrem Tool importiert haben und die Artikel nie „aufbereitet“ haben.
Probieren Sie die Beschreibungen global zu verbessern und synchronisieren dann selbige.

Tipps für kritische Fälle (Opfer von Abmahn-Stalking):
Einige Händler wurden noch nie abgemahnt – andere Händler träumen von solchen Zuständen und haben bereits eine Standleitung zu ihrem Anwalt. Sollten Sie auch „ganz besondere Freunde“ haben, die nur darauf warten, Sie wieder einmal abzumahnen:
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie bis zum erfolgreichem Abschluss der Synchronisierung Ihren eBay Shop in den Urlaubsmodus versetzen und die Artikel ausblenden. Fragen Sie Ihren Anwalt, ob Sie mit dem Wartungsmodus ein Abmahnrisiko vermindern können celebrex online.

So aktivieren Sie die Abwesenheitsnotiz in Mein eBay:
1.    Link öffnen: http://mesgmy.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MessageSettingsPage&Action=Initial&CurrentPage=MessageSettings#strVacHdr
2.    Abwesenheitsnotiz: aktivieren.
3.    Abwesenheitseinstellungen für eBay Shop: aktivieren.
Anhaken von “Ausblenden und Käufe aus meinen Festpreisangeboten blockieren” => damit sind die Festpreisangebote blockierbar. Auktionen könnten Sie im Notfall einige Tage vorher schon aus der Startzeitplanung nehmen.

Afterbuy Angebot zum Aktualisieren ab 0:00 Uhr:

Afterbuy bietet dieses Jahr an, dass man dort die neuen Daten hinterlegen kann und Afterbuy von alleine die Synchronisierung anstößt. Wir finden die Funktion gut, haben aber noch einmal nachgefragt, wie die Sache genau funktioniert. Bitte beachten Sie diese zwei Punkte, bevor Sie sich auf die Funktion verlassen:

  • es wird nur der Widerruf syncronisiert – nicht die Beschreibung. Viele Händler haben im Template aber auch den Widerrufstext! Also Achtung!
  • es werden nur die laufenden Artikel synchronisiert. Es geschieht keine Anpassung der Angebote im eBay Lister. Hier müssen Sie für künftige Startzeitplanungen notwendige Anpassungen selbst vornehmen!

Wir hoffen, dass Sie eine  möglichst komplikationsfreie Umstellung erleben.

Beste Grüße
Ihr Team von clever commerce

Autor: Leonhard Sobottka

Leo ist bei uns u.a. für die das Projektmanagement unserer Shopware Projekte zuständig. Im Blog stellt er abgeschlossene Projekte vor. Oder er schreibt über Tipps und Tricks rund um den Online-Handel. Sein Interesse gilt Warenwirtschaftslösungen und effizienten Techniken im Artikelmanagement.

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